Neue Befahrensverordnung für das Wattenmeer (NordSBefV) tritt in Kraft

Das Watt ist nicht mehr barrierefrei!

Pünktlich zum Saisonstart hat das Bundesverkehrsministerium verkündet, dass die neue Befahrensregelung mit Datum vom 28. April 2023 in Kraft tritt.

Neue Befahrensregelung im Wattenmeer? Warum das denn? Diese Fragen stellten sich viele Wassersportler vor ungefähr 10 Jahren, als die ersten Ideen und Infos der Nationalparkverwaltungen und der Gesetzgeber öffentlich wurden. Bislang galt und gilt (bis jetzt) die 3 Stunden Regelung, d. h. bis 3 Stunden vor bis 3 Stunden nach Hochwasser darf das Wattgebiet (Zone 1) mit Booten befahren werden. Diese für alle Wassersportler einfach umzusetzende und in unseren Augen gut bewährte Regelung sollte umgestoßen werden? Für viele von uns unverständlich, da Segler sich nach eigener Wahrnehmung an die geltenden Regeln im Wattengebiet halten und sich für den Umweltschutz engagieren (z.B. Müllsammlungen auf Minsener Oog). Beides eine gut funktionierende Kombination.

Die ersten Entwürfe der durch die Politik und der Nationalparkverwaltungen erarbeitete neue Befahrensverordnung sorgten für großen Protest, da die Wassersportler komplett aus dem Wattengebiet ausgeschlossen werden sollten, ohne hierfür eine konkrete Begrünung zu liefern. Um den kompletten Ausschluss der Wassersportler aus dem Wattengebiet zu verhindern, bildete sich 2015 aus den Reihen von Soltwaters Mitgliedern die „Arbeitsgruppe Befahren“.

Die 12 köpfige Gruppe von erfahrenen Wassersportlern aus dem Wattenrevier versuchte seither in vielen kleinen Schritten und Gesprächen mit den zuständigen Behördenmitarbeitern, den betroffenen Wassersportlern und den Nationalparkverwaltungen an einer möglichst für alle Parteien vertretbaren Regelung zu arbeiten.

Nach zahlreichen Diskussionen und Abstimmungen mit Beteiligten der Wassersport- und Naturschutzverbände wurde ein Referentenentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium immer wieder angepasst, nicht immer mit Erfolg, denn am Ende wurden nicht alle von uns gewünschten Anker/Trockenfallplätze und Routen in die nun verabschiedete Befahrensverordnung übernommen.

Besonders betroffen sind Segler im Schleswig-Holsteinischen Wattenmeer: dort ist nun in etwa zwei Dritteln des trockenfallenden Watts zwar das Befahren bei Hochwasser erlaubt, das Trockenfallen allerdings verboten. Hier wurde der ursprüngliche Entwurf der Politik / Nationalparkverwaltungen fast komplett übernommen, als „Ausgleich“ wurde der Verbleib an einigen wenigen Punkte genehmigt. Für Schutz suchende Sportskipper könnte damit die Sicherheit in diesem Bereich in kritischen Situationen nicht mehr gewährleistet sein.

Auch in Niedersachsen sind jetzt fast die gesamten Küstenbereiche am Festland und auf den Inseln als „besondere Schutzgebiete“ ausgewiesen, wovon insbesondere die Kajakfahrer und Jollensegler betroffen sind.

An ausgewiesenen Plätzen ist es auch nach der neuen Verordnung weiterhin möglich zu ankern und trocken zu fallen. Auch können bestimmte „Traditionsrouten“ weiterhin befahren werden. Diese heißen jetzt Schutzgebietsrouten und ermöglichen das Befahren eines besonderen Schutzgebiets außerhalb von gekennzeichneten Fahrwassern. Hierzu gehört zum Beispiel auch die Blaue Balje östlich von Wangerooge.

Nach §8 Absatz 6 der neuen Verordnung ist es im Falle eines Seenotfalls, zur Vermeidung sonstiger Gefahren für Leib und Leben oder zum Ausweichen aufgrund eines herannahenden Gewitters mit Starkwindgefahr, erlaubt die Schutzgebiete zu befahren sowie sich dort auch aufzuhalten.

Der neuen Befahrensverordnung liegt ein Anhang bei, in dem auf mehr als 270 Seiten sämtliche Koordinaten der Schutzgebiete aufgelistet sind. Manuell wird sie wohl kein Segler in seine Seekarten übertragen können. Zwei ebenfalls beigefügte Übersichtskarten (Nordfriesisches Wattenmeer und Ostfriesisches Wattenmeer) lassen nur grob erkennen, wo was erlaubt oder verboten ist. In die amtlichen Seekarten sollen die Änderungen erst im nächsten Jahr übernommen werden. Das Papier, samt wuchtigem Anhang erscheint nicht nur optisch wie ein Beispiel für die bürokratische Überregulierung – angesichts einer zurzeit überschaubaren Anzahl an Wattfahrern, von denen zudem ein Großteil ohnehin die vorgegebenen Wattenwege und Fahrwasser nutzt, die von der Regelung nicht betroffen sind.

Die Regelungen schränken den Wassersport massiv ein. Mit der Notwendigkeit des weitergehenden Naturschutzes wurden sie von Anfang an begründet. Unsere oft gestellte Frage: „Welche Lebewesen in den neu ausgewiesenen Schutzgebieten besonders geschützt werden sollen?“ aber nie zufriedenstellend beantwortet. Keine Vogelart, deren Bestand gesichert werden soll und keine Notwendigkeit zu einem erweiterten Schutz der stets anwachsenden Robbenpopulation wurden für uns zufriedenstellend dargelegt. Unter der Bezeichnung „Besondere Schutzgebiete“ sammeln sich heute die früheren Vogelschutzgebiete, Pflanzenschutzgebiete (Seegrasflächen) und Robbenschutzgebiete.

Wir beobachten die Entwicklung nun weiter und engagieren uns für den Erhalt des Wattenmeeres, damit es auch zukünftigen Generationen erhalten bleibt. In zehn Jahren soll die Befahrensverordnung evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden. All jene von uns in die Diskussion eingebrachten Punkte werden wir bis dahin im Hinterkopf behalten und uns bemühen, mit den beteiligten Naturschutzbehörden und -verbänden zu der Wahrnehmung zu gelangen, dass wir auch gemeinsam am Schutz des Wattenmeers arbeiten können und nicht isoliert und schlimmstenfalls gegeneinander.

Angesichts der ersten Entwürfe zur neuen Befahrensverordnung könnte die Situation für uns Wattfahrer weit schlimmer sein. In dieser Sache müssen von allen Seiten Kompromisse eingegangen werden. Dennoch: ein wenig mehr Verhältnismäßigkeit in der Freiheit und – mit Blick auf die Sicherheit der Wassersportler hätten wir uns gewünscht.

Unsere Belange im Punkt Sicherheit werden wir weiterhin im Blick haben und hierauf auch hinweisen, denn Schnellfähren, Offshore-Versorger und Horizontalbohrungen im Wattenmeer unterliegen zurzeit keinen großen rechtlichen Beschränkungen, sorgen aber auch für eine verminderte Sicherheit der Wassersportler und haben u. U. negative Auswirkungen für die Natur.

Euer Soltwaters Team