Wattfahrt morgen? Was Soltwaters will in der Befahrensregelung

Über die neue Befahrensregelung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 13.02.2016 in Bad Zwischenahn ausführlich gesprochen. Für die geplante Novellierung der Befahrensregelung wurden von den Mitgliedern folgende Forderungen aufgestellt:

Vor dem Hintergrund der weit vorangeschrittenen Planungen zur Befahrensregelung appellieren wir als diejenigen, die mit ihren Booten im Watt zuhause sind an die Verkehrsminister der Küstenländer die Menschen, die an der deutschen Nordseekünste Schifffahrt betreiben, nicht aus ihrem angestammten Revier auszusperren.

Der geplante Wegfall aller Ankerplätze in Lee der Inseln und die gewollte Reduzierung auf eng begrenzte Fahrwasser stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für unsere kleinen Boote dar, wenn wir z. B. bei Wetterverschlechterung dort Schutz suchen oder über das flache, für uns sichere Watt kreuzen müssen. Hier geht es um die SICHERHEIT UND LEICHTIGKEIT der Kleinschifffahrt im Wattenmeer, die für uns unter allen Umständen gewährleistet bleiben muss. Hierzu gehört auch das Trockenfallen am Rande der Fahrwasser in Schutzgebieten zum Warten auf die Tide

Wir fordern die Beibehaltung der 3-Stunden-Regelung bis zur Aufhebung der Zone 1 (Ruhezone).

Wir unterstützen den Vorschlag der Nationalparkverwaltung Niedersachsen vom Sommer 2015 (Gesprächsrunde vom 10.06.2015 in Oldenburg), die Ruhezone 1 aufzuheben, da ausdrücklich auch von ihrer Seite hierfür kein Bedarf mehr gesehen wurde.

Wir fordern, dass in jedem Einzelfall weiterer Befahrungsverbote eine nachvollziehbare Begründung vorgelegt wird und erst dann eine Abwägung stattfindet, ob ein derart einschneidender Akt, wie eine Sperrung es darstellt, unabweisbar notwendig ist. Bei gemeinsamen Robben- und Vogelschutzgebieten müssen die Begründungen getrennt für beide Tierarten erfolgen. Diese Begründungen müssen die Zahl der im betreffenden Gebiet fahrenden Boote benennen und deren Auswirkungen auf Vögel und auf Seehunde nachweisen, auch um diese Gebiete abgrenzen zu können.

Wir setzen darauf, dass die Küstenländer das vom Bundesverkehrsminister angekündigte Wassertourismuskonzept aktiv in ihrem Zuständigkeitsbereich unterstützen.

Wir fordern, dass SOLTWATERS als Vertreter derjenigen, die tatsächlich im Watt fahren über den gemeinsamen Antrag der Küstenländer zeitnah informiert und bei der Entscheidungsfindung einbezogen werden. Die damaligen Gespräche liegen 10 Jahre zurück; wir fordern eine aktuelle Diskussion und Information unter Würdigung der zwischenzeitlichen Entwicklung.

Der vollständige Text zur Befahrensregelung ist hier: Positionspapier 21.02.2016
Im Text wird auf die Windkrafträder vor Spiekeroog (Ostfriesland-Magazin 2-2016 Windkraftanlagen) und auf das Trockenfallen am Ostende von Wangerooge verwiesen.

Foto: Holger Peterson
Foto: Holger Peterson

Ein Gedanke zu „Wattfahrt morgen? Was Soltwaters will in der Befahrensregelung“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.